Gemeinsam einfach von KfW-Krediten profitieren
Bisher war es für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) oft schwierig, von den günstigen KfW-Krediten zu profitieren. Mit WK-WEGfinanz bietet die WK ein vereinfachtes Verfahren für die Nutzung von zinsvergünstigten KfW-Krediten schon bei geringen Darlehenssummen. Der Verwalter übernimmt dabei eine koordinierende Rolle.
Das Angebot kann für folgende KfW-Programme genutzt werden:
- Energieeffizient Sanieren
- Altersgerecht Umbauen
Diese Fördermittel können mit den WK-Zuschüssen aus den Programmen Wärmeschutz im Gebäudebestand und Barrierefreier Umbau kombiniert werden.
Was bringt WK-WEGfinanz für den Wohnungseigentümer?
Ziel des Angebots ist es, den Finanzierungsbedarf für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen einer WEG durch Bereitstellung zinsgünstiger KfW-Kredite zu gewährleisten. Diese Darlehen werden nicht grundpfandrechtlich gesichert. Die Beantragung ist unkompliziert. Die Kreditentscheidung kann zügig durch die WK erfolgen.
Welcher Finanzierungsbedarf besteht?
Im Rahmen von WK-WEGfinanz können wir Darlehen in Höhe von 5.000,- bis 25.000,- Euro gewähren. Bei Darlehen bis 15.000,- Euro ist kein Eigenkapital erforderlich; bei Darlehensbeträgen bis 20.000,- Euro sind 10 %, darüber hinaus 15 % Eigenmittel erforderlich. Höhere Darlehenssummen können von der WK gegen Stellung banküblicher Sicherheiten gewährt werden.
Welche Aufgaben übernimmt der Verwalter?
Der Verwalter koordiniert und organisiert das Antragsverfahren, er wird dazu von der Wohneigentümergemeinschaft bevollmächtigt. Alle Formulare werden von der WK bereitgestellt. Der Verwalter erhebt die erforderlichen Daten und übermittelt diese an die WK. Nach der Kreditzusage ruft der Verwalter Zahlungen aus den zugesagten Darlehen zentral ab. Formulare und Unterlagen, die im Verlauf des Verfahrens notwendig sind, stehen im Downloadbereich zur Verfügung.
Wie unterstützt Sie die WK?
Die WK berät den Hausverwalter und steht der WEG für Finanzierungsfragen bei Modernisierungs- oder Sanierungsmaßnahmen zur Verfügung. Unsere Finanzierungsberater nehmen auf Wunsch an einer WEG-Versammlung teil, um so alle Fragen direkt vor Ort klären zu können. Die WK erstellt ein Finanzierungskonzept und stimmt die Details des Antrags mit dem Verwalter ab.
Welche Kosten entstehen für die Inanspruchnahme des Programms?
Für die Begleitung einer Finanzierung über WK-WEGfinanz erhebt die WK einen nach Gesamtzahl der Wohnungen gestaffelten pauschalierten Kostenbeitrag. Er ist förderfähig und kann im Kostenplan berücksichtigt werden.
< 30 Wohneinheiten | < 50 Wohneinheiten | < 75 Wohneinheiten | > 76 Wohneinheiten |
2.500,- € | 3.500,- € | 5.000,- € | 6.500,- € |
Kombination mit anderen Förderprogrammen
Selbstverständlich können Sie dieses Programm auch mit anderen WK-Fördermitteln kombinieren. Einen Überblick über die Modernisierungsprogramme der WK bieten wir Ihnen hier.
Beantragung der Finanzierung durch den Verwalter
In unserem internen Bereich können Sie als Verwalter die Finanzierung Ihres Vorhabens im Rahmen der WK-WEGfinanz beantragen. Die Zugangsdaten erhalten Sie auf Anfrage bei Ihrem WK-Berater. Für Fragen stehen Ihnen unsere Ansprechpartner natürlich gerne zur Verfügung.
Weitere Informationen
Lassen Sie sich beraten! Unsere Ansprechpartner beantworten gern Ihre Fragen.
Alle Förderrichtlinien im Überblick.


