Basisförderung

Das zinsgünstige WK-Baudarlehen und das WK-Aufwendungsdarlehen bilden die Grundförderung für Ihr selbstgenutztes Wohneigentum innerhalb der hamburgischen Landesgrenzen.

Welche Objekte werden gefördert?

Gefördert wird Wohneigentum in Form von Einfamilienhäusern (Einzelhäuser, Doppelhaushälften oder Reihenhäuser), Zweifamilienhäusern und Eigentumswohnungen. Fördervoraussetzung ist ein Neubau, der noch nicht bewohnt gewesen ist (Erstbezug).

Welche Personen sind förderfähig?

Gefördert werden Haushalte, deren Einkommen unterhalb einer Einkommensgrenze liegt, die sich am Hamburgischen Wohnraumförderungsgesetz (HmbWoFG) orientiert und abhängig von der Anzahl der im Haushalt lebenden Personen ist. Derzeit darf das Jahreseinkommen (brutto) abzüglich von im Gesetz definierten Frei- und Abzugsbeträgen diese Grenzen um nicht mehr als 70 % übersteigen. Bei einem 4-Personen-Haushalt entspricht dies einem Jahreseinkommen von ca. bis zu 69.400,- EUR brutto. Mehr zu den Einkommensgrenzen und der Berechung des Einkommens erfahren Sie im WK-Info Einkommensvoraussetzungen oder beim finanz@ss.

Wie hoch ist die Förderung?

WK-Baudarlehen

Die Höhe des WK-Baudarlehens richtet sich unabhängig von den Kosten für das Bauvorhaben nach der Zahl der zum Haushalt zählenden Personen. Die förderfähige Wohnfläche beträgt bei einer Person 60 Quadratmeter und erhöht sich für jede weitere Person um 10 Quadratmeter. Die Höhe des Darlehens ist das Produkt aus förderungsfähiger Wohnfläche multipliziert mit einem Darlehenssatz.

Der Darlehenssatz wird in Abhängigkeit vom Einkommen festgesetzt. Hohes Einkommen bedeutet einen niedrigen Darlehenssatz und umgekehrt. Der Darlehenssatz beträgt maximal 800,- EUR je Quadratmeter förderfähiger Wohnfläche. Das Baudarlehen kann sich um einen Familienzuschlag erhöhen, der für Ehepaare/Lebensgemeinschaften 10.000,- EUR beträgt. Er erhöht sich für jedes zum Haushalt gehörende Kind. Bei einer Familie mit 2 Kindern beträgt der Familienzuschlag 20.000,- EUR.

WK-Aufwendungsdarlehen

Der anfängliche monatliche Auszahlungsbetrag aus dem Aufwendungsdarlehen beläuft sich auf maximal 1,60 EUR pro Quadratmeter der förderungsfähigen Wohnfläche. Die Auszahlungsbeträge werden alle vier Jahre um je 0,40 EUR je Quadratmeter Wohnfläche verringert. Die gesamte Auszahlungsphase beträgt maximal 16 Jahre.

Wie sind die Konditionen?

WK-Baudarlehen

  • Zinsen:
    5 Jahre 0,6 %, danach Anhebung bis zum Kapitalmarktzins in Abhängigkeit vom Haushaltseinkommen
  • Tilgung:
    in den ersten 20 Jahren 2 %, danach 5 % pro Jahr, jeweils zuzüglich ersparter Zinsen
  • Einmaliger Kostenbeitrag:
    1 % des Baudarlehens


WK-Aufwendungsdarlehen

  • Zinsen:
    Die Verzinsung beginnt erst zwei Jahre nach Auszahlung der letzten Rate, Zinssatz: 6 %
  • Tilgung:
    Die Tilgung beginnt erst zwei Jahre nach Auszahlung der letzten Rate, Tilgungshöhe 2%
  • Einmaliger Kostenbeitrag:
    1 % wird von der ersten Auszahlungsrate einbehalten.

Wie hoch muss das Eigenkapital sein?

Das Eigenkapital soll grundsätzlich 15 % der Gesamtkosten betragen. Mindestens müssen Geldmittel in Höhe von 6% bzw. ein eingebrachtes Grundstück mit entsprechendem Gegenwert vorhanden sein.

Eigenheim Neubauförderung

Förderrichtlinie Eigenheim Download (814 kB)
WK-Info Einkommensvoraussetzungen bei einkommensabhängiger Förderung Download (102 kB)
Zur Wertermittlung erforderliche technische Unterlagen Download (395 kB)
Anfrage Förderungswürdigkeit Download (246 kB)
Bescheinigung der Bezugsfertigkeit Download (367 kB)
Selbsthilfe-Personenbogen Download (175 kB)
Kostenaufstellung für Eigentumsmaßnahmen
Download (246 kB)
Technische Anforderungsliste
in Bearbeitung  

Weitere Informationen

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