Individuelles Eigentum

Baugemeinschaften mit individuellem Eigentum

Hierbei wird die Gesellschaft bürgerlichen Rechts während der Bauphase mit der Teilungserklärung für das Gebäude in eine Wohnungseigentümergemeinschaft nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) überführt.

Bei der Wohnungseigentümergemeinschaft erhalten die einzelnen Eigentümer durch die Teilungsverklärung Sondereigentum an den einzelnen Wohnungen und einen sogenannten ideellen Bruchteil an Grund und Boden sowie den gemeinschaftlichen Gebäudeteilen.

Die Wohnungseigentümer tragen allein das Risiko und die individuelle Belastung aus der Finanzierung. Jeder Wohnungseigentümer kann seine Wohnung frei und uneingeschränkt veräußern. Die Förderung seitens der WK erfolgt in diesem Fall individuell und orientiert sich an den Angeboten im Bereich Wohneigentum.

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