In dieser Fallkonstellation liegt das Eigentum an Grundstück und Gebäude auf Dauer bei der Genossenschaft. Die Selbstnutzer sind in diesem Falle Anteilseigner der Genossenschaft und erhalten einen Dauernutzungsvertrag. Die Rechtsform der Bauphase bleibt ggf. bestehen, indem die GbR oder der Verein die Verwaltung der Wohnung übernimmt. Die Selbstnutzer dieser Genossenschaftswohnungen werden hausbezogen wie die Mitglieder einer Wohneigentumsanlage an den Entscheidungen über Investitionen (Instandsetzungen, Umbauten, Modernisierungen) beteiligt.
Genossenschaftliches Eigentum
Baugemeinschaften mit genossenschaftlichem Eigentum
Als zentrale Anlaufstelle für Interessenten ist die Agentur für Baugemeinschaften als Teil der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt tätig. Dort werden auch mögliche Baugrundstücke angeboten.
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