Baugemeinschaften im Bestand

Baugemeinschaften im Bestand

Die WK gewährt Mietergemeinschaften Fördermittel, die ein bestehendes, von ihren Mitgliedern bewohntes Gebäude erwerben und in der Rechtsform einer Genossenschaft gemeinschaftlich bewirtschaften möchten.

Die Förderung sieht vor, dass die Mietergemeinschaft eine Mietergenossenschaft gründet, die dann das Grundstück und das Gebäude mit dem von den Mitgliedern bewohnten Wohnungen erwirbt. Die Mietergenossenschaft übernimmt damit die wirtschaftliche Verantwortung für das Wohngebäude und kann das gemeinschaftliche Wohnen individuell gestalten. Mindestens 90% der Mietparteien müssen dabei dem Vorhaben zustimmen, mindestens 70% dann auch Mitglied werden.

Eine wichtige Voraussetzung ist selbstverständlich die Verkaufsbereitschaft des Grundeigentümers. Die einzelnen Mitglieder erreichen damit eine langfristige Sicherheit, in ihrer Wohnung und dem Quartier bleiben zu können. Mit der Forderung sind Auflagen hinsichtlich der Mietpreisgestaltung und der Belegung der Wohnung verbunden. Genossenschaftsmitglieder mit Einkommen innerhalb der Einkommensgrenzen des sozialen Wohnungsbaus, erhalten zusätzlich laufende Zuschüsse in Höhe von bis zu 4 Euro pro qm Wohnfläche.

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