Bitte beachten Sie:
Die Förderrichtlinien zur Wohnungsbauförderung werden derzeit überarbeitet. Wir informieren Sie in unserem Newsletter, sobald diese vorliegen.
Umfassend modernisieren? Packen wir es an!
Mit diesem Programm fördern wir umfassende Energiespar- und Modernisierungsmaßnahmen, die bis zum 31.12.1984 bezugsfertig geworden sind. Voraussetzung ist, dass in mind. 51% der Wohnungen Grundriss - oder Ausstattungsverbesserungen wie z. B. Bad- oder Küchenmodernisierungen, neue Balkone oder Grundrissveränderungen vorgenommen werden.
Förderung
Der Zuschuss beträgt 40% der förderfähigen Kosten. Die Höchstgrenze des Zuschusses orientiert sich an dem nach der Modernisierung erreichten energetischen Standard.
Stufe 1 | max. 290,- € je m2 Wohnfläche |
Stufe 2 | max. 340,- € je m2 Wohnfläche |
Stufe 3 | max. 400,- € je m2 Wohnfläche |
Stufe 4 | max. 460,- € je m2 Wohnfläche |
Er wird über einen Zeitraum von neun Jahren ausgezahlt.
Mietbindung
Mietpreisbindung über 10 Jahre. Die Nettokaltmiete nach Modernisierung darf unter Berücksichtigung der Zuschüsse 6,75 €/m2 nicht überschreiten.
Das Programm lässt sich mit der Förderung für barrierefreien Umbau kombinieren.
Modernisierungsförderung
Weitere Informationen
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