KfW Energieeffizient Bauen

Die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) ist als Förderinstitut des Bundes eine der größten Förderbanken Deutschlands. Da die KfW keine eigenen Geschäftsstellen betreibt, werden die KfW-Förderungsmittel über die vor Ort tätigen Finanzierungsinstitute ausgegeben. Auch die WK arbeitet mit der KfW zusammen und bietet deren Programme an, dazu zählt auch das KfW-Programm Energieeffizientes Bauen.

Was wird gefördert?

Gefördert wird die Errichtung, die Herstellung oder der Ersterwerb von zertifizierten KfW Effizienzhäusern 55 und Passivhäusern sowie KfW Effizienzhäusern 70 durch zinsgünstige Darlehen. Ebenfalls förderungsfähig ist der Einbau von Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien, Kraft-Wärme-Kopplung und Nah-/Fernwärme bei Neubauten.

Wie hoch ist die Förderung?

Der Finanzierungsumfang beträgt 50.000 EUR je Wohneinheit, maximal 100% der förderfähigen Kosten.

Die Auszahlung erfolgt zu 100% (KfW Effizienzhaus 55 und Passivhaus) bzw. 96% (KfW Effizienzhaus 70). Die Kreditlaufzeit beträgt max. 30 Jahre bei mindestens 1 und höchstens 5 tilgungsfreien Anlaufjahren. Die Tilgung erfolgt nach den tilgungsfreien Anlaufjahren in vierteljährlichen Annuitäten. Die geltenden Nominal- und Effektivzinssätze sind in der Konditionsübersicht der KfW unter der Faxnummer (069) 74 31 42 14 oder im Internet unter www.kfw-foerderbank.de/DE_Home/BauenWohnen/index.jsp abrufbar.

Die Zinsfestschreibung beträgt 10 Jahre.

Ist eine Kumulierung mit anderen Förderprogrammen möglich?

Die Kombination eines Kredites aus diesem Programm mit anderen Fördermitteln (z. B. Fördermitteln der WK) ist grundsätzlich möglich.

Wer ist antragsberechtigt?

Der Antrag kann von allen Trägern der Investitionsmaßnahme an selbstgenutzten oder vermieteten Wohngebäuden (z.B. Privatpersonen, Wohnungsunternehmen) gestellt werden.

Wichtig:
Die Antragstellung muss vor Beginn der Maßnahmen erfolgen!

Wenn außerdem noch WK-Mittel beantragt werden, gelten noch weitergehende Einschränkungen. So darf im Mietwohnungsbau mit der Baumaßnahme nicht ohne schriftliche Zustimmung der WK begonnen werden. Im Eigenheimbau dürfen vor Bewilligung Verpflichtungen nicht eingegangen werden, die rechtswirksam und unwiderruflich an ein bestimmtes Objekt oder konkrete Bauaufträge binden!

Sollten Sie noch weitere Fragen haben, stehen Ihnen unsere Ansprechpartner jederzeit für ergänzende Auskünfte zur Verfügung.

Sollten Sie noch weitere Fragen zu dieser KfW-Förderung haben, wenden Sie sich bitte

  • für Eigentumsobjekte an unser Beratungszentrum unter (040) 24 84 6-480
  • für Mietwohnungsobjekte an Herrn Schmidt (040) 24 84 6-357

 

Die vollständigen Förderbedingungen finden Sie auf der Internetseite der KfW.