Wärmebrückenfreies Bauen

Wärmebrücken sind Kanten oder kleinere Teilflächen der wärmeübertragenden Gebäudehülle, an denen durch höhere Wärmeleitfähigkeit von Materialien oder geometrische Effekte überdurchschnittlich viel Wärme abfließt.

Energetisch ideal wäre wärmebrückenfreies Bauen, also rund um das Haus eine ununterbrochene Dämmschicht herzustellen. Zeichnet man Schnitt und Grundrisse eines Bauplans alle wärmedämmenden Schichten in ihrer tatsächlichen Lage und Dicke gelb ein, kann man leicht feststellen, ob und wo die durchgehende Dämmschicht durch Mauern, Decken, Stützen, Balken oder anderes unterbrochen oder besonders dünn ist. An diesen Stellen muss man sich über die Vermeidung oder Minimierung von Wärmebrücken Gedanken machen.

Die Energiesparverordnung (EnEV) wie auch das PHPP verlangen, dass die zusätzlichen Wärmeabflüsse über Wärmebrücken in die Energiebilanz eingerechnet und nicht vernachlässigt werden. Nach EnEV gibt es dazu drei Möglichkeiten:

  • man baut nicht wärmebrückenarm und weist dies auch nicht nach. Dann muss man allerdings in einer EnEV-Energiebilanz bei der Berechnung des spezifischen Transmissionswärmeverlusts HT' einen pauschalen Zuschlag für Wärmebrücken in Höhe von 0,1 W/m²K auf den mittleren U-Wert der Gebäudehülle hinnehmen. Dieser Zuschlag ist so hoch, dass man das keinesfalls tun sollte, denn damit ist es schwer, einen höheren Standard nachzuweisen. Im PHPP ist dieses Vorgehen überhaupt nicht vorgesehen.

  • man baut wärmebrückenarm entsprechend den Konstruktionsbeispielen aus DIN 4108 Beiblatt 2 und kann dies im Zweifel auch nachweisen. In diesem Falle muss man in einer EnEV-Energiebilanz nur einen verringerten Zuschlag für Wärmebrücken in Höhe von 0,05 W/m²K auf den mittleren U-Wert der Gebäudehülle hinnehmen. Dies mag bei einem Neubau, der nur den energetischen Standard der EnEV-Mindestanforderungen oder von KfW-70 erreichen soll, hingehen. Will man die KfW-55-Anforderungen an HT' erfüllen oder ein Passivhaus bauen, genügt diese Wärmebrücken-Qualität aber meist nicht mehr. Im PHPP ist dieses Vorgehen bei der Anrechnung auch nicht vorgesehen. 
      
  • man baut sehr wärmebrückenarm oder wärmebrückenfrei und weist dies rechnerisch nach. In diesem Falle muss man - gleichermaßen bei EnEV oder PHPP - den WB-Koeffizienten für alle punkt- oder linienförmigen Wärmebrücken berechnen und mit den jeweils betroffenen Anzahlen bzw. Kantenlängen multiplizieren und aufsummieren. Dabei ergibt sich, dass an manchen Punkten oder Kanten zwar erwartungsgemäß zusätzliche Wärmeströme fließen (Mali), jedoch an anderen Kanten auch negative Wärmebrückeneffekte (Boni) auftreten. Diese rühren meist aus geometrischen Effekten, weil z.B. Wärmeverluste an allen Außenkanten von Gebäuden durch den Außenmaß-Bezug bei der Flächenermittlung systematisch etwas überschätzt werden. Der Aufwand für einen Wärmebrücken-Einzelnachweis ist nicht unerheblich, jedoch kann der rechnerische Effekt so hoch sein, dass man bei energetisch gut geplanten Häusern dadurch durchaus einige cm Dämmung "einsparen" kann.


Für einen PHPP-Nachweis ist es auch zulässig, wenn man alle Details wärmebrückenfrei konstruiert hat, schlichtweg keinen Wärmebrückenzuschlag anzurechnen. Dieser vereinfachte "Nachweis" setzt aber hohe Kompetenz voraus, denn sonst kann man Wärmebrückeneffekte leicht unterschätzen.

Die wichtigsten in der Praxis vorkommenden Wärmebrücken sind die Übergänge kalter Keller- oder Fundamentbauteile an die beheizte Zone des Hauses, weil hier aus statischen Gründen oft schwere und stabile Baumaterialen mit hoher Wärmeleitfähigkeit  wie z.B. Beton oder KS eingesetzt werden. Allerdings gibt es inzwischen auch schon viele sehr druckbelastbare Baustoffe mit nur geringer Wärmeleitfähigkeit, mit denen z.B. tragende Mauern auf Höhe der Fußbodendämmung ausgeführt werden können, um eine Unterbrechung der Dämmung durch die Mauer zu vermeiden.

Als nächstes sind alle aus der Gebäudehülle nach außen, in den Dachraum oder in den Keller auskragenden Wände und Decken wichtig. Dies sind z.B. Balkone, Vordächer, Anschlüsse an angebaute Garagen, Podestplatten vor Türen und Terrassen sowie Sichtschutzwände oder Attikas. Solche von kalt nach warm durchgehenden Bauteile sollten möglichst vermieden oder außen aufgestellt oder wärmebrücken-minimiert am Haus befestigt werden. Hierfür gibt es bereits viele fertige Detaillösungen. Der klassische "Isokorb" z.B. Balkonaufhängungen ist z.B. thermisch allenfalls wärmebrückenarm, keinesfalls aber wärmebrückenfrei.

Nicht zu unterschätzen sind auch Wärmebrücken, die an Dachrändern auftreten können. Durchdringen Mauerkronen, Ringanker, betonierte Aufzugsschächte oder auch Holzbalken komplett die Dachdämmschicht, können hier auch erhebliche zusätzliche Wärmeströme abfließen. Im energetisch optimierten Holzbau werden heute von kalt nach warm direkt durchgehenden Stützen und Balken immer stärker vermieden, weil die an diesen Durchdringungsstellen auftretenden wärme- und feuchtetechnischen Probleme oft nicht einfach lösbar sind. Streifenweise Schneeabtauungen auf Dächern lassen leicht erkennen, wie hoch der Wärmebrückeneffekt eines nicht überdämmten Sparrens gegenüber einem Dämmgefach ist.