Luftdichtes Bauen

Neubauten sind heute nach EnEV generell so auszuführen, dass die wärmeübertragende Umfassungsfläche einschließlich der Fugen dauerhaft luftundurchlässig entsprechend dem Stand der Technik abgedichtet ist. Dies ist sinnvoll, da Luftströme durch Ritzen und Fugen erhöhte Wärmeverluste, unbehaglichen Kaltluftzug und Feuchteschäden in den undichten Bauteilen bewirken können. Der nach EnEV maßgebliche Stand der Technik ist in DIN 4108/7 beschrieben. Weitergehende Informationen stellt u.a. der Fachverband Luftdichtheit im Bauwesen (FLIB) bereit. 

Eine sehr luftdichte Gebäudehülle bedarf genauer Planung und sorgfältiger Ausführung. Rund um den beheizten Teil des Gebäudes muss eine durchgehende und ununterbrochene luftdichtende Schicht geplant und hergestellt werden. Für den Verlauf der luftdichtenden Gebäudehülle ist dabei im Regelfall dieselbe Grenzziehung zu unbeheizten Kellern, Dachräumen oder Anbauten maßgeblich, wie für die wärmedämmende Gebäudehülle, anhand derer die energetische Qualität bemessen wird.

Die luftdichtende Schicht rund um ein Gebäude besteht notwendig aus sehr verschiedenartigen Teilschichten. Luftdichtende Schichtbildner sind z.B. gegossene Betondecken, Innenputze von Mauerwerk, Fenster, Außentüren sowie Folien, Pappen oder Holzwerkstoffplatten an Leichtbauteilen. Sie müssen an ihren eigenen evtl. Fugen und Stößen dauerhaft luftdicht mieinander verbunden werden. An ihren Randanschlüssen an andersartige Schichtbildner müssen sie dauerhaft luftdicht angearbeitet sein. Dies gilt unabhängig davon, ob diese Schichtbildner später sichtbar sein werden (z.B. Sichtputz) , oder unter Estrichen, hinter Bekleidungen oder hinter anderen innenliegenden Objekten (Badewannen, Spülkästen...) eingebaut wurden und nicht mehr zu sehen sind (siehe Fotos). Auch an notwenigen Schlitzen und Schächten, Wand- und Deckendurchbrüche zu Keller oder Dachraum sowie an den Durchdringungsstellen von Kaminen, Rohren und Leitungen durch die luftdichtenden Ebenen muss eine dauerhafte und hohe Luftdichtheit erreicht werden.

Planmäßige Öffnungen der Gebäudehülle, die dauerhaft luftoffen sind, sind nur wenige zulässig. Notwendig dauernd luftdurchlässig sind z.B. Ansaug- und Abblasrohre von permanent betriebenen Lüftungsanlagen. Nur gelegentlich betriebene Luftkanäle nach außen wie solche von Dunstabzugshauben oder Abluftwäschetrockner müssen zwar während des Betriebs dieser Anlagen offen sein, sollten aber außerhalb des Betriebs keine unerwünschten Luftströme ins Haus oder aus dem Haus strömen lassen. Feuerstätten wie Heizanlagen, Öfen oder Kamine, die innerhalb der luftdichtenden Gebäudehülle aufgestellt werden, müssen heute zum Raum hin dicht sein und raumluftunabhängig betrieben werden. Ihre nötige Verbrennungsluft müssen sie über dichte Rohrleitungen von außen ansaugen. Ihr Abgassystem muss zum Raum hin völlig dicht sein. Dies ist vor allem beim Kaminbau und Ofenkauf zu beachten.

Die Anforderung hoher Luftdichtheit richtet sich einerseits an die Ersteller der luftdichtenden Teilschichten, die für deren Dichtheit und Randanschlüsse mit Nachbarschichten verantwortlich sind. Andererseits stellt die EnEV eine Gesamtanforderungen an die Luftdichtheit von Neubauten. Maßeinheit der geforderten Luftdichtheit eines gesamten Neubaus ist dessen  n(50)-Wert. Er gibt an, ein Wievielfaches des inneren Luftvolumens eines Hauses bei 50 Pascal Differenzdruck höchstens pro Stunde durch alle verbliebenen Ritzen und Fugen strömt. Für Passivhäuser stellt das PHPP höhere Anforderungen als die EnEV. Diese Luftdichtheits-Grenzwerte sind:

  • nach EnEV für Häuser ohne Lüftungsanlage n(50) < 3,0 1/h
  • nach EnEV für Häuser mit  Lüftungsanlage n(50) < 1,5 1/h
  • nach PHPP für Passivhäuser n(50) < 0,6 1/h


Diese Werte sind dabei keine Positiv-Empfehlungen, wie undicht ein Haus noch sein soll. Sie markieren vielmehr die Grenze zwischen unzulässig schlecht und gerade noch ok. Eine deutlich höhere Luftdichtheit, also ein niedrigerer n(50)-Wert ist jedenfalls vorteilhaft. Eine hohe Luftdichtheit und eine notwenige Mindestlüftung werden oft als Widerspruch angesehen. Dies ist aber falsch. Der hygienisch notwendige Mindestluftwechsel eines Hauses kann keinesfalls durch tolerierte Luftundichtheiten erfolgen. Er benötigt immer aktives Lüften durch Fenster oder Lüftungsanlagen. Luftströme durch bauliche Undichtheiten sind nämlich nicht hinreichend sicher kalkulierbar, da ihre Höhe vor allem von vor unstetem Winddruck und saisonalem thermischem Auftrieb abhängt. Der hygienisch nötige Luftaustausch ergibt sich dagegen aus der nutzungsbedingten Freisetzung von Feuchte, Schadstoffen und CO2, die weitgehend unabhängig von Wind und Wetter ist.