Qualitätssicherung in der Planungsphase besonders Energie sparender Häuser

Energetische Planung

Grundlage einer besonders Energie sparenden Bauausführung ist eine sorgfältige energetische Planung. In ihr werden alle energetisch relevanten Details festgelegt und wird der bei normaler Nutzung zu erwartende Energiebedarf des zu bauenden Hauses in einer Energiebilanz berechnet. Anhand der Energiebilanz kann auch erkannt werden, ob die Kennwerte für bestimmte erhöhte energetische Standards erreicht sind. In eine Energiebilanz fließen alle Faktoren ein, die sich auf den Energiebedarf eines Neubaus auswirken. Dies sind

  • die Klimazone und Windexposition am Baustandort
  • die Art der Nutzung des Hauses, seine gewünschten Innentemperaturen und Luftwechselraten
  • die genaue Lage des Hauses mit seiner tatsächlichen Besonnung und Verschattung
  • die Form, Größe und Kompaktheit der wärmeübertragenden Gebäudehülle
  • die Bauweise und Wärmedämmung aller einzelnen Teilflächen der wärmeübertragenden Gebäudehülle
  • die Details der Baukonstruktion wg. eventueller Wärmebrücken
  • die Maß der Luftdichtheit
  • die Art der Be- und Entlüftung mit oder ohne Wärmerückgewinnung
  • die Art der Beheizung und Warmwasserversorgung und
  • die sonstigen Energieverbräuche für Pumpen, Ventilatoren, Antriebe und Haushaltsstrom
       

Das Berechnungsverfahren der Energiebilanz hängt vom energetischen Standard des Hauses ab. Soll ein Haus nur den Mindestanforderungen der Energieeinsparverordnung genügen oder soll es den erhöhten Standard eines KfW-70-Hauses oder KfW-55-Hauses erreichen, erfolgt die Berechnung nach den Regeln der Energieeinsparverordnung und ihrer begleitenden Normen. Soll ein Neubau im Standard eines Passivhauses gebaut werden, muss seine Energiebilanz mit dem Passivhaus-Projektierungspaket (PHPP) erfolgen. Unabhängig von der Energiebilanz muss auch die Heizungs- und Lüftungstechnik größerer Objekte detailliert geplant werden.

Die Berechnung von Energiebilanzen erfolgt bisher leider häufig nicht mit der gebotenen Sorgfalt. Ist aber die energetische Planung eines Neubaus fehlerhaft, kann nachher auch der Energieverbrauch deutlich höher sein, als erwartet. Will man solche Risiken vermeiden, ist eine externe Qualitätssicherung der energetischen Planung sinnvoll. In ihr werden von Dritter Seite die energetischen Eigenschaften eines Neubaus anhand der vorgelegten Planung und Berechnungen überprüft und Hinweise gegeben, wenn Fehlannahmen getroffen wurden oder vermeidbare energetische Schwachpunkte erkannt werden.

Prüfpunkte der energetischen Qualitätssicherung sind:

  • ist die Energiebilanz mit einem für den jeweiligen energetischen Standard zulässigen Verfahren berechnet ?
  • sind Lage, Ausrichtung und Verschattung des Gebäudes und seiner Fenster eindeutig erkennbar und in die Berechnung zutreffend ?
  • ist die Klimazone und Windexposition des Baustandorts zutreffend berücksichtigt ?
  • ist die Abgrenzung des beheizten Gebäudeteils von unbeheizten Teilen zulässig und zutreffend ?
  • sind die Angaben zu Außenvolumen, Innenvolumen, Hüllflächen und Nutzflächen AN (EnEV) bzw. Energiebezugsflächen (PHPP) zutreffend ?
  • sind alle Teilflächen der wärmeübertragenden Gebäudehülle erkannt und erfasst ?
  • erfüllen alle Teilflächen die Anforderungen an den Mindestwärmeschutz ?
  • sind die Materialangaben und energetischen Kennwerte aller
  • Außenbauteile zutreffend ?
  • sind die Glas- und Rahmendaten von Türen und Fenster vollständig und plausibel ?
  • sind die U-Werte aller Teilflächen korrekt berechnet (homogen,  inhomogen, Fenster, Türen...) ?
  • sind die Annahmen zu den anstehenden Temperaturdifferenzen zu Luft/Erde/Anbauten zutreffend ?
  • sind Wärmebrücken völlig vermieden oder gemäß DIN 4108 BBl.2 ausreichend verringert oder korrekt einzeln nachgewiesen ?
  • liegt eine Luftdichtheitsplanung vor und ist diese vollständig und plausibel ?
  • liegt eine Lüftungsplanung vor und ist diese vollständig und plausibel ? Sind deren Kennwerte und Annahmen zu Wirkungsgraden und Stromverbrauch und Dimensionierung des Kanalnetzes nachvollziehbar belegt und plausibel ? Liegt eine Aussage und Planung zum angestrebten Schallschutz vor und ist diese plausibel ?
  • liegt eine Heizungs- und Warmwasserplanung vor und ist diese vollständig und plausibel und sind ihre maßgeblichen Kennwerte in der Energiebilanz zutreffend einbezogen ?
  • ist die Energiebilanz methodisch korrekt berechnet  und
  • werden die gesetzlichen Mindestanforderungen an die energetische Qualität bzw. die angestrebten Zielwerte höherer Standards erreicht. ?

Die Dienstleistung solcher energetischer Qualitätssicherung wird von darauf spezialisierten Beratungsbüros angeboten. Werden Neubauten mit vergünstigten Krediten oder Zuschüssen gefördert, verlangen auch die Fördermittelgeber in der Regel entsprechende Qualitätsnachweise und regeln, wer diese erstellen darf.