Ohne Zahlungsstress durch's Studium! Und dann?
Seit dem WS 2008/2009 haben Sie als Studierende/r einer Hamburger Hochschule die Möglichkeit, sich die von EUR 500,-- auf EUR 375,-- reduzierten Studiengebühren stunden zu lassen. D.h. Sie gehen ohne Zahlungsstress durch das Studium und werden nach Stundungsende von uns aufgefordert, die aufgelaufenen Gebühren zu zahlen - aber auch erst dann, wenn Ihr Jahreseinkommen EUR 30.000,-- brutto überschreitet.
Damit die Hochschulen auch weiterhin über die finanziellen Mittel, die sie dringend zur Verbesserung der Studienbedingungen benötigen, verfügen können, werden die Forderungen der Hochschulen aus den gestundeten Gebühren an die WK übertragen. Im Gegenzug erhalten die Hochschulen von der WK semesterweise Auszahlungen in Höhe der übertragenen Gebührenforderungen.
FAQ zu den Zahlungsmodalitäten:
- Wann wird die Forderung aus den gestundeten Studiengebühren fällig?
Die Forderung wird mit dem Ende der Stundung durch die Hochschule fällig. Eine Stundung wird für die gesamte Dauer eines Erststudiums in Hamburg, längstens für die Regelstudienzeit zuzüglich zwei weiterer Semester, gewährt. Näheres dazu teilt die jeweilige Hochschule mit. Sie haben die Möglichkeit jederzeit - auch während der Stundungsphase - die Studiengebühren vorzeitig zu zahlen. Bitte setzen Sie sich, zwecks Klärung der Zahlungsmodalitäten, vorab mit uns in Verbindung.
- Wie erhalten die Studierenden einen Überblick über die Höhe der Forderungen?
Die WK führt ein Konto für die Studierenden. Sie wird sie jährlich darüber informieren, welcher Zahlbetrag auf diesem Konto aufgelaufen ist. Damit herrscht für alle Studierenden, die die Gebührenstundung in Anspruch nehmen, Klarheit über die Höhe der aufgelaufenen Forderungen, die später zu zahlen sind.
- Wie geht die WK mit den übermittelten Daten um?
Die WK verwendet die von den Hochschulen übermittelten personenbezogenen Daten entsprechend der Vorgabe des Hamburgischen Hochschulgesetzes nur, um die übertragenen Forderungen zu verwalten. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. - Müssen die gestundeten Studiengebühren bei Fälligkeit sofort gezahlt werden?
Nein, zahlungspflichtig sind nur diejenigen, deren Einkünfte EUR 30.000,-- brutto jährlich entsprechend dem Einkommenssteuergesetz überschreiten. Die Berechnung der Summe der Einkünfte erfolgt entsprechend § 2 (3) des Einkommensteuergesetzes.
Die WK setzt die Studierenden davon in Kenntnis, dass ein Antrag auf eine weitere Stundung gestellt werden kann, sofern die Einkunftsgrenze nicht überschritten wird. - Was passiert, wenn die Einkunftsgrenze noch nicht überschritten wird?
In diesem Fall kann ein Antrag auf eine weitere Stundung bei der WK gestellt werden. Die weitere Stundung erfolgt für den Studierenden zins- und kostenfrei.
Dem Antrag auf eine weitere Stundung sind Nachweise über die Höhe der Einkünfte beizufügen. Die WK prüft dann die Höhe der Einkünfte.
Die Stundung wird solange gewährt, bis die Summe der Einkünfte den Betrag von EUR 30.000,-- p.a. übersteigt. Die WK prüft regelmäßig die Einkünfte. - Muss die Zahlung der Studiengebühren in einer Summe erfolgen?
Grundsätzlich ja. Die WK kann allerdings in einzelnen begründeten Ausnahmefällen und auf Antrag einer Zahlung der fälligen Gebührenforderung in Raten zustimmen. In diesem Fall werden Zinsen bis zur vollständigen Zahlung erhoben. Der Zinssatz beträgt für das Jahr 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.
Änderung Ihrer Kontaktdaten
Bitte teilen Sie uns eine Änderung Ihrer Daten mit, indem Sie das ausgefüllte Kontaktdaten-Formular
per Fax an 040 - 248 46 56 115
per Mail an studienfinanzierung(at)wk-hamburg.de
oder per Post an folgende Adresse senden:
Hamburgische Wohnungsbaukreditanstalt
Darlehensverwaltung / Studiengebühren
Besenbinderhof 31
20097 Hamburg
Vielen Dank für Ihre Hilfe!
Ansprechpartner der Hochschulen
Sollten Sie weitere Fragen zu den Stundungsmöglichkeiten während Ihres Studiums haben, wenden Sie sich bitte an den jeweiligen Ansprechpartner Ihrer Hochschule:
Hochschule für Musik und Theater (HfMT)
Harvestehuder Weg 12
20148 Hamburg
www.hfmt-hamburg.de
Arndt Reinhardt: Tel. 040 - 428 482 416
arndt.reinhardt(at)hfmt.hamburg.de
Silke Möhl: Tel. 040 - 428 482 406
Silke.Moehl(at)hfmt.hamburg.de
HafenCity Universität (HCU)
Hebebrandstraße 12
22297 Hamburg
www.hcu-hamburg.de
Studierendensekretariat: Tel. 040 - 428 274 003
Sprechzeiten: Di und Do 9 - 12 Uhr
Studierendensekretariat(at)hcu-hamburg.de
Hochschule für bildende Künste Hamburg (HfbK)
Lerchenfeld 2
22081 Hamburg
www.hfbk-hamburg.de
Frank Richters: Tel. 040 - 428 989 269
frank.richters(at)hfbk.hamburg.de
Universität Hamburg
Edmund-Siemers-Allee 1
20146 Hamburg
www.uni-hamburg.de/studierendenzentrum
Telefonischer Kontakt siehe: Team für Studierendenangelegenheiten
Technische Universität Hamburg-Harburg (TUHH)
Schwarzenbergstrasse 95
21073 Hamburg
www.tu-harburg.de
Servicebereich Lehre und Studium - Allgemeine studentische und Studienangelegenheiten
Kirsten Petersen: Tel. 040 - 428 78 3546
k.petersen(at)tu-harburg.de
Hochschule für angewandte Wissenschaften (HAW)
Berliner Tor 5
20099 Hamburg
www.haw-hamburg.de
Büro Studiengebühren: Tel. 040 - 428 75 9032
Telefonische Sprechzeiten: Di und Mi 10 - 11 Uhr und Do 13 - 14 Uhr
info@haw-hamburg.de
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