Finanzielle Unterstützung für Existenzgründer
Die Gründung eines Kleinstunternehmens scheitert oft schon an der Finanzierung, wenn die Gründer nicht über ausreichende Sicherheiten verfügen. Sie bekommen in der Regel aus Risiko- und Kostengründen keinen Kredit bei den Banken. Mit der Gewährung eines Kleinstkredites durch die Behörde für Wirtschaft und Arbeit (BWA) kann diese Finanzierungslücke geschlossen werden.
Voraussetzung für das Kleinstkredit-Darlehen von maximal 12.500 Euro ist, dass der Gründer erwerbslos oder von Erwerbslosigkeit bedroht ist, seit mindestens drei Monaten in Hamburg lebt und den Kreditantrag vor der Gründung stellt. Der maximale Gesamtkapitalbedarf darf 25.000 Euro nicht überschreiten.
Die Johann Daniel Lawaetz-Stiftung ist für die Beratung der Gründer verantwortlich. Die WK übernimmt im Auftrag der Behörde für Wirtschaft und Arbeit die Antragsbearbeitung von der Antragstellung über die Bewilligung und die Auszahlung bis zur Rückzahlung der Darlehen.
Kontakt für Interessenten
Johann Daniel Lawaetz-Stiftung
Heike Stempfle
Tel.: 040 – 39 99 36-36
E-Mail: existenzgruendung@lawaetz.de
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