Förderung für Anerkennung ausländischer Abschlüsse
Ausländische Qualifikation in Hamburg nutzen
Mit einem Stipendienprogramm der Behörde für Wirtschaft und Arbeit unterstützt die WK Menschen mit einem ausländischen Abschluss in reglementierten Berufen, wie zum Beispiel als Arzt, Physiotherapeuth oder Lehrer, bei der Anerkennung ihrer Ausbildung in Deutschland. Gefördert werden die Teilnahme an Fortbildungen und Anpassungsmaßnahmen, so dass mehr Menschen mit auslädischem Abschluss ihre fachlichen Qualifikationen in Hamburg adäquat einsetzen können.
Das Programm umfasst ein Stipendium zur Sicherung des Lebensunterhalts und die Übernahme von Lernmitteln, Kurs- und Prüfungsgebühren. Eine Übersicht der berechtigten Berufe finden Sie in der Förderrichtlinie.
Monatliches Stipendium
Ein am BAföG-orientiertes Stipendium soll zur Sicherung des Lebensunterhalts beitragen. 50% werden als Darlehen gezahlt, 50% der Förderung sind ein Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss. Berechtigte können längstens 18 Monate mit maximal 670,00 Euro gefördert werden (entspricht dem aktuellen BAföG-Höchstsatz). Die Höhe des Stipendiums richtet sich nach Familienstand und Einkommen. Die Rückzahlung beginnt 12 Monate nach Ende der Ausbildung, die monatlichen Raten betragen maximal 120,00 Euro und werden individuell festgelegt.
Übernahme von Fortbildungskosten
Alternativ oder ergänzend dazu kann ein Zuschuss zur Finanzierung von Lernmitteln, Kurs- und Prüfungsgebühren in der Regel in Höhe von 2.500,00 Euro, im Ausnahmefall bis zu 5.000,00 Euro gewährt werden.
Beratung und Antragstellung
Zur Antragstellung für das Stipendienprogramm berät die "Zentrale Anlaufstelle Anerkennung" beim Diakonischen Werk Hamburg.
Diakonisches Werk Hamburg
"Zentrale Anlaufstelle Anerkennung"
Herr Michael Gwosdz
Königstraße 54
22767 Hamburg
Telefon: 040-30620-254
E-Mail: gwosdz(at)diakonie-hamburg.de
Weitere Informationen
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Alle Förderrichtlinien im Überblick.


