Modernisierung in Sanierungsgebieten

Bitte beachten Sie:

Die Förderrichtlinien zur Wohnungsbauförderung werden derzeit überarbeitet. Wir informieren Sie in unserem Newsletter, sobald diese vorliegen.

Lebenswerter Wohnraum? Aus alt mach neu!

Wir unterstützen Sie bei der Modernisierung und Instandsetzung von erhaltungswürdigen Mietwohngebäuden mit erhöhtem Modernisierungs- und Instandsetzungsbedarf in Sanierungsgebieten. Die Gebäude müssen überwiegend Wohnzwecken dienen und in förmlich festgelegten Sanierungsgebieten oder Gebieten vorbereitender Untersuchung gemäß § 141, 142 Baugesetzbuch liegen.

Wir fördern Modernisierungsmaßnahmen, die den Gebrauchswert der Wohnungen nachhaltig erhöhen, die Wohnverhältnisse verbessern und Energie einsparen. Instandsetzungsmaßnahmen werden nur in Verbindung mit einer Modernisierung gefördert.

Als Zugangsvoraussetzung sind mindestens die Anforderungen der Stufe 1 der energetischen Bilanzierung zu erfüllen.

Förderung

Baukosten- und Mietzuschüsse abhängig von den förderungsfähigen Kosten, der Laufzeit der Bindungen und der Ausgangsmiete. Mögliche Laufzeiten sind 12, 15, 18, oder 21 Jahre.

Alternativ: Zuschusspauschale in Höhe von 357,- EUR je Quadratmeter Wohnfläche, sofern die förderungsfähigen Kosten mindestens 510,- EUR je Quadratmeter Wohnfläche betragen.

Mietbindung

Mietbindungen für die Dauer der Laufzeit:

12 Jahre Laufzeit        6,80 EUR pro Quadratmeter Wohnfläche

15 Jahre Laufzeit        7,25 EUR pro Quadratmeter Wohnfläche

18 Jahre Laufzeit        7,70 EUR pro Quadratmeter Wohnfläche

21 Jahre Laufzeit        8,15 EUR pro Quadratmeter Wohnfläche

Belegungsbindung

Belegungsbindungen für alle freien oder frei werdenden Wohnungen. Diese sind an Sanierungsbetroffene und vordringlich Wohnungssuchende zu vergeben. Das Benennungsrecht liegt beim Einwohneramt des zuständigen Bezirksamts

Verzicht auf die Umwandlung in Eigentumswohnungen

Besondere Voraussetzungen

Voraussetzung für eine Förderung ist eine Anerkennung der Förderungswürdigkeit durch die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt. Auskünfte erteilt dort Martina Garbers unter Tel. 040/42840-8436 oder per E-Mail: martina.garbers(at)bsu.hamburg.de

Modernisierungsförderung

Förderrichtlinie Modernisierung von Mietwohnungen Download (949 kB)
Antrag auf Modernisierungsförderung von Mietwohngebäuden Download (92 kB)
Anlage Investitionskosten und Anlage KMU für Programm A (Klimaschutzprogramm) Download (47 kB)
Anlage Gebäudehülle für Programme A, B, C und D Download (75 kB)
Anlage Objektqualität für Programme A, B, C und D Download (409 kB)
Anlage I zum Antrag für Programme B, C und D (Maßnahmenkonzept) Download (77 kB)
Anlage II zum Antrag für Programm B, C und D (Kostenzusammenstellung) Download (176 kB)
Anlage III zum Antrag für Programm B, C und D (Wohnungsliste) Download (188 kB)
Anlage VI zum Antrag für Programm A, B und D (Erklärung über das Vorliegen der Mieterzustimmungen) Download (30 kB)
     
Formulare nach Bauabschluss    
Anlage I zum Programm A (Klimaschutzprogramm plus Bausteinförderung bis Programmjahr 2008) Download (540 kB)
Anlage I zum Programm A (Klimaschutzprogramm plus Bausteinförderung, Programmjahr 2009) Download (467 kB)
Anlage IV - zum Programm A (Bescheinigung der ausgeführten Maßnahmen) Download (180 kB)
Anlage Gebäudehülle nach Fertigstellung für Programme A, B, C und D (Programmjahr 2010) Download (44 kB)
Anlage Objektqualität nach Fertigstellung für Programme A, B, C und D (Programmjahr 2010) Download (408 kB)
Anlage V - zum Programm A, B und D (Kostenzusammenstellung) Download (434 kB)
Erklärung über den Abschluss der Modernisierungs- und Instandsetzungsarbeiten Download (11 kB)

Weitere Informationen

Lassen Sie sich beraten! Unsere Ansprechpartner beantworten gern Ihre Fragen.

Alle Förderrichtlinien im Überblick.