Bitte beachten Sie:
Die Förderrichtlinien zur Wohnungsbauförderung werden derzeit überarbeitet. Wir informieren Sie in unserem Newsletter, sobald diese vorliegen.
Lebenswerter Wohnraum? Aus alt mach neu!
Wir unterstützen Sie bei der Modernisierung und Instandsetzung von erhaltungswürdigen Mietwohngebäuden mit erhöhtem Modernisierungs- und Instandsetzungsbedarf in Sanierungsgebieten. Die Gebäude müssen überwiegend Wohnzwecken dienen und in förmlich festgelegten Sanierungsgebieten oder Gebieten vorbereitender Untersuchung gemäß § 141, 142 Baugesetzbuch liegen.
Wir fördern Modernisierungsmaßnahmen, die den Gebrauchswert der Wohnungen nachhaltig erhöhen, die Wohnverhältnisse verbessern und Energie einsparen. Instandsetzungsmaßnahmen werden nur in Verbindung mit einer Modernisierung gefördert.
Als Zugangsvoraussetzung sind mindestens die Anforderungen der Stufe 1 der energetischen Bilanzierung zu erfüllen.
Förderung
Baukosten- und Mietzuschüsse abhängig von den förderungsfähigen Kosten, der Laufzeit der Bindungen und der Ausgangsmiete. Mögliche Laufzeiten sind 12, 15, 18, oder 21 Jahre.
Alternativ: Zuschusspauschale in Höhe von 357,- EUR je Quadratmeter Wohnfläche, sofern die förderungsfähigen Kosten mindestens 510,- EUR je Quadratmeter Wohnfläche betragen.
Mietbindung
Mietbindungen für die Dauer der Laufzeit:
12 Jahre Laufzeit 6,80 EUR pro Quadratmeter Wohnfläche
15 Jahre Laufzeit 7,25 EUR pro Quadratmeter Wohnfläche
18 Jahre Laufzeit 7,70 EUR pro Quadratmeter Wohnfläche
21 Jahre Laufzeit 8,15 EUR pro Quadratmeter Wohnfläche
Belegungsbindung
Belegungsbindungen für alle freien oder frei werdenden Wohnungen. Diese sind an Sanierungsbetroffene und vordringlich Wohnungssuchende zu vergeben. Das Benennungsrecht liegt beim Einwohneramt des zuständigen Bezirksamts
Verzicht auf die Umwandlung in Eigentumswohnungen
Besondere Voraussetzungen
Voraussetzung für eine Förderung ist eine Anerkennung der Förderungswürdigkeit durch die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt. Auskünfte erteilt dort Martina Garbers unter Tel. 040/42840-8436 oder per E-Mail: martina.garbers(at)bsu.hamburg.de
Modernisierungsförderung
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