Mehr Wohnungsbau in der Innenstadt
Innerstädtisches Wohnen ist wieder gefragt. Gleichzeitig gibt es viele Grundstücke auf denen bisher aus ganz verschiedenen Gründen, nicht gebaut wurde: Zu laut, zu wenig Platz für Stellplätze oder verunreinigter Boden. Damit diese Flächen in Zukunft für den Wohnungsbau mobilisiert werden, vergeben wir Zuschüsse, um diese Schwierigkeiten zu beseitigen.
Voraussetzung ist die Lage im Bereich der Innenentwicklung, den das jeweilige Bezirksamt festlegt. Außerdem müssen mindestens sechs Mietwohnungen entstehen, von denen die Hälfte für Familien mit mehr als drei Personen geeignet sein muss.
Die Förderung kann zum Beispiel für folgende Maßnahmen beantragt werden:
- Ersatz von Kfz-Stellplätzen in der Außenanlage,
- erforderliche Durchführung von Lärmschutzmaßnahmen, bei einem maßgeblichen Außenlärmpegel von > 70 dB(A) tags und von > 60 dB(A) nachts,
- Beseitigung von Bodenverunreinigungen, Trümmerschutt etc.,
- Erhöhten Kosten der Grundstücksherstellung aufgrund festgesetzter archäologischer Vorbehalts- oder Grabungsflächen,
- Durchführung von Abbrucharbeiten auf untergenutzten Grundstücken.
Individuelle Maßnahmen, die notwendig sind, um eine Bebaubarkeit des Grundstücks zu ermöglichen, können in Abstimmung mit der WK und der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt ebenfalls gefördert werden.
Höhe der Förderung
Die Förderung erfolgt als einmaliger Zuschuss nach Fertigstellung der Baumaßnahme mit bis zu 204,00 € je m² neu geschaffener Wohnfläche und ist auf maximal 80% der durch Rechnung nachgewiesenen Kosten begrenzt. Die Förderung wird nur im Zusammenhang mit einer Baumaßnahme gewährt.
Dieses Programm kann mit der WK-Förderung Mietwohnungsneubau und der Förderung für Energiesparendes Bauen kombiniert werden. Die Angebote der KfW Förderbank können ergänzend in Anspruch genommen werden.
Mietwohnungsneubau
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