Bitte beachten Sie:
Die Förderrichtlinien zur Wohnungsbauförderung werden derzeit überarbeitet. Wir informieren Sie in unserem Newsletter, sobald diese vorliegen.
Besondere Anforderungen – besondere Förderung!
Mit dem Programm Besondere Wohnformen möchten wir das gemeinsame Wohnen und Leben von Menschen mit körperlichen, geistigen oder psychischen Einschränkungen fördern. Grundsätzlich unterscheiden wir dabei Wohngemeinschaften und Hausgemeinschaften. Voraussetzung für eine Förderung ist ein von der Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz (BSG) anerkanntes Nutzungskonzept, das den besonderen Anforderungen der zukünftigen Bewohner gerecht wird.
Die Förderung setzt sich aus folgenden Bestandteilen zusammen
Zinsgünstiges Förderdarlehen
Die Gesamthöhe der gewährten Darlehen bemisst sich im Einzelfall in Abhängigkeit von dem ermittelten Finanzierungsbedarf, dem Beleihungswert des Förderobjektes, dem geforderten Eigenkapital sowie ggf. gewährter Drittmittel.
Zuschüsse für energiesparendes Bauen
Für das Erreichen bestimmter energetischer Anforderungen gibt es laufende Zuschüsse, die über zehn Jahre ausgezahlt werden.
WK-Effizienzhaus 70 [09] | 100,- Euro / m2 Wfl. |
WK-Effizienzhaus 40 [09] | 120,- Euro / m2 Wfl. |
WK-Passivhaus | 120,- Euro / m2 Wfl. |
Baukostenzuschüsse für barrierefreie Wohnungen
Wenn die zukünftigen Bewohner eine barrierefreie Wohnung nach DIN 18025 benötigen, können Baukostenzuschüsse gewährt werden:
- € 14.000,- je Wohnung für Rollstuhlbenutzer (DIN 18025 Teil 1)
- € 5.300,- je Wohnung für Menschen mit sonstigen Behinderungen sowie für ältere Menschen (DIN 18025 Teil 2).
Baukostenzuschüsse für Aufzüge
Für den Einbau von Aufzügen werden pauschalierte Zuschüsse gewährt.
Baukostenzuschüsse für die Errichtung von Gemeinschaftsräumen
Gemeinschaftsräume, die im inhaltlichen Zusammenhang zu dem vorgelegten Nutzungs- oder Betreuungskonzept stehen, werden mit Zuschüssen in Höhe von 1.800,- Euro/m² gefördert.
Laufender Aufwendungszuschuss
Unter bestimmten Bedingungen wird Mietern auf Antrag ein laufender Aufwendungszuschuss gewährt.
Weitere Informationen
Lassen Sie sich beraten! Unsere Ansprechpartner beantworten gern Ihre Fragen.
Alle Förderrichtlinien im Überblick.


