Erweiterung und Änderung (C)
Bitte beachten Sie:
Die Förderrichtlinien zur Wohnungsbauförderung werden derzeit überarbeitet. Wir informieren Sie in unserem Newsletter, sobald diese vorliegen.
Wohnungszusammenlegungen? An- und Ausbau?
Mit diesem Programm soll insbesondere die Zusammenlegung von Wohnungen und die Erweiterung von Gebäuden durch An- und Ausbau gefördert werden. Die Förderung erfolgt gemäß der Förderrichtlinie Mietwohnungsneubau, Programmsegment E.
Die förderfähigen Gesamtkosten dürfen 1.750,- €/m2 Wohnfläche nicht überschreiten. Es wird ein Darlehen in Höhe von max. 90% der anerkannten Gesamtkosten gewährt. Als Zugangsvoraussetzung sind mindestens die Anforderungen der Stufe 2 der energetischen Bilanzierung zu erfüllen.
Modernisierungsförderung
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