Energetische Modernisierung (A)

Bitte beachten Sie:

Die Förderrichtlinien zur Wohnungsbauförderung werden derzeit überarbeitet. Wir informieren Sie in unserem Newsletter, sobald diese vorliegen.

Wärmedämmung verbessern? Das und noch mehr!

Mit diesem Programm unterstützen wir Energiespar- und Modernisierungsmaßnahmen an Mietwohngebäuden. Die Förderung erfolgt auf der Grundlage einer energetischen Bilanzierung: Je größer die erzielte Energieeinsparung umso höher die Förderung durch die WK. Zur Berechnung dient der Hamburger Energiepass. In diesem Programm gelten keine Mietpreis- und Belegungsbindung.

Förderung

Laufende Zuschüsse je nach Ausmaß der erzielten Energieeinsparung.

Stufe 1

Eingesparter Jahres-Heizwärmebedarf je kWh/a mit

0,20 €

Eingesparter Jahres-Endenergiebedarf je kWh/a mit

0,20 €

Stufe 2

Eingesparter Jahres-Heizwärmebedarf je kWh/a mit

0,22 €

Eingesparter Jahres-Endenergiebedarf je kWh/a mit

0,22 €

Stufe 3 - WK-Effizienzhaus 70[09] im Bestand

Eingesparter Jahres-Heizwärmebedarf je kWh/a mit

0,25 €

Eingesparter Jahres-Endenergiebedarf je kWh/a mit

0,25 €

Stufe 4 - WK-Passivhaus oder WK-Effizienzhaus 40[09] im Bestand

Zuschuss 240,- €/m2 Wohnfläche bis maximal 130 m2 pro Wohneinheit.

Zusätzlich gibt es weitere Zuschüsse:

  • Einbau von Lüftungsanlagen: 500,- € bis 2.000,- € pro Wohnung, abhängig von der Art der Lüftungsanlage
  • Energieberatung und Qualitätssicherung: 1.500,- € pro Antrag
  • Erhalt der Klinkerfassaden: 25,- €/m2 Fassadenfläche Klinkerriemchen,
    50,- €/m2 Fassadenfläche Vollstein-Klinkerfassaden

  

Weitere Informationen

Lassen Sie sich beraten! Unsere Ansprechpartner beantworten gern Ihre Fragen.

Alle Förderrichtlinien im Überblick.