Bitte beachten Sie:
Die Förderrichtlinien zur Wohnungsbauförderung werden derzeit überarbeitet. Wir informieren Sie in unserem Newsletter, sobald diese vorliegen.
Wärmedämmung verbessern? Das und noch mehr!
Mit diesem Programm unterstützen wir Energiespar- und Modernisierungsmaßnahmen an Mietwohngebäuden. Die Förderung erfolgt auf der Grundlage einer energetischen Bilanzierung: Je größer die erzielte Energieeinsparung umso höher die Förderung durch die WK. Zur Berechnung dient der Hamburger Energiepass. In diesem Programm gelten keine Mietpreis- und Belegungsbindung.
Förderung
Laufende Zuschüsse je nach Ausmaß der erzielten Energieeinsparung.
Stufe 1
Eingesparter Jahres-Heizwärmebedarf je kWh/a mit | 0,20 € |
Eingesparter Jahres-Endenergiebedarf je kWh/a mit | 0,20 € |
Stufe 2
Eingesparter Jahres-Heizwärmebedarf je kWh/a mit | 0,22 € |
Eingesparter Jahres-Endenergiebedarf je kWh/a mit | 0,22 € |
Stufe 3 - WK-Effizienzhaus 70[09] im Bestand
Eingesparter Jahres-Heizwärmebedarf je kWh/a mit | 0,25 € |
Eingesparter Jahres-Endenergiebedarf je kWh/a mit | 0,25 € |
Stufe 4 - WK-Passivhaus oder WK-Effizienzhaus 40[09] im Bestand
Zuschuss 240,- €/m2 Wohnfläche bis maximal 130 m2 pro Wohneinheit.
Zusätzlich gibt es weitere Zuschüsse:
- Einbau von Lüftungsanlagen: 500,- € bis 2.000,- € pro Wohnung, abhängig von der Art der Lüftungsanlage
- Energieberatung und Qualitätssicherung: 1.500,- € pro Antrag
- Erhalt der Klinkerfassaden: 25,- €/m2 Fassadenfläche Klinkerriemchen,
50,- €/m2 Fassadenfläche Vollstein-Klinkerfassaden
Weitere Informationen
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Alle Förderrichtlinien im Überblick.


