Bitte beachten Sie:
Die Förderrichtlinien zur Wohnungsbauförderung werden derzeit überarbeitet. Wir informieren Sie in unserem Newsletter, sobald diese vorliegen.
Ohne Barrieren leben? Wir machen den Weg frei!
Mit unseren Förderangeboten für Barrierefreies Wohnen möchten wir in Hamburg ein verbessertes Wohnungsangebot für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen schaffen. Wir fördern die Umgestaltung und Erweiterung von bestehendem Wohnraum zu rollstuhl- und altengerechten Wohnraum in Hamburg - seien es Miet- oder Genossenschaftswohnungen, selbstgenutzte Eigenheime oder Eigentumswohnungen. Diese Programme können Sie untereinander (außer E+F) sowie mit anderen Förderprogrammen der WK und der KfW Förderbank kombinieren.
Förderung
Mod E - Mit diesem Modul fördern wir alle baulichen und technischen Maßnahmen in Eigentumsobjekten oder Mietwohnungen, die den Wohnraum für behinderte und ältere Menschen geeignet machen. Die Förderung besteht in pauschalen Baukostenzuschüssen für bestimmte Einzelmaßnahmen, maximal 15.000,- EUR pro Wohnung.
Mod F - Dieses Modul gilt für die Umgestaltung von Miet- und Genossenschaftswohnungen in barrierefreie Wohnungen für Rollstuhlbenutzer. Die Förderung besteht in pauschalen Baukostenzuschüssen für bestimmte Einzelmaßnahmen, maximal 25.000,- EUR pro Wohnung.
Mod G - Mit diesem Modul fördern wir die Nachrüstung von Aufzügen bei bestehenden Gebäuden mit Miet- oder Genossenschaftswohnungen mit pauschalen Baukostenzuschüssen, die sich an der Anzahl von Haltepunkten orientiert.
Mietbindung
Mod E - Es ergibt sich eine Mietbindung für 10 Jahre. Die Nettokaltmiete darf während der ersten 3 Jahre 6,75 EUR pro Quadratmeter monatlich nicht überschreiten. In den darauf folgenden 7 Jahren darf die Miete nur bis zur Höhe des Mittelwerts des Mietenspiegels steigen.
Mod F - Es ergibt sich eine Mietbindung für 15 Jahre. Die Nettokaltmiete darf während der ersten 3 Jahre 6,75 EUR pro Quadratmeter monatlich nicht überschreiten. In den darauf folgenden 12 Jahren darf die Miete nur bis zur Höhe des Mittelwerts des Mietenspiegels steigen.
Mod G - Es ergibt sich eine Mietbindung für 15 Jahre. Die durchschnittliche Nettokaltmiete darf während der ersten drei Jahre die Höhe von 6,75 EUR pro Quadratmeter Wohnfläche nicht überschreiten. In den darauf folgenden 12 Jahren darf die Miete nur bis zur Höhe des Mittelwerts des Mietenspiegels steigen.
Belegungsbindung
Mod E - Keine
Mod F - Die Wohnung ist bei Erst- und Folgebezügen über den Bindungszeitraum von 15 Jahren ausschließlich an Haushalte zu vergeben, die Inhaber eines so genannten Dringlichkeitsscheines sind und in denen mindestens eine Person auf den Rollstuhl angewiesen ist. Das Belegungsrecht liegt beim Bezirksamt Wandsbek, zentrale Vergabestelle für rollstuhlgerechten Wohnraum. Während der Bindungsdauer dürfen die Wohnungen nicht in Wohneigentum umgewandelt werden.
Mod G - Bei Neuvermietungen innerhalb des 15-jährigen Bindungszeitraums sind nur Personen bezugsberechtigt, die im Besitz einer Wohnberechtigung nach § 16 HambWoFG oder die vom zuständigen Bezirksamt als vordringlich wohnungssuchend anerkannt sind.
Weitere Informationen
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