Bitte beachten Sie:
Die Förderrichtlinien zur Wohnungsbauförderung werden derzeit überarbeitet. Wir informieren Sie in unserem Newsletter, sobald diese vorliegen.
Soziale Verantwortung übernehmen? Hamburg hilft!
Mit dem Förderprogramm zum Ankauf von Belegungsbindungen im Wohnungsbestand soll die Wohnraumversorgung von Zielgruppen mit besonderen Schwierigkeiten am Wohnungsmarkt verbessert werden. Das Programm richtet sich an Vermieter von Wohnungen in Hamburg.
Wie funktioniert das Programm?
Das Prinzip ist einfach: Das jeweils zuständige Bezirksamt erwirbt durch Gewährung eines Zuschusses für den Vermieter von diesem das Recht, für die Wohnung integrationsbedürftige Mieter vorzuschlagen. Dabei kann auch mit einem sozialen Träger kooperiert werden, der sich – in Abstimmung mit dem Vermieter – um die Auswahl und die Betreuung eines passenden Bewohners kümmert.
Die Höhe des Zuschuss und die Auszahlung ist abhängig von der gewählten Länge der Bindungsdauer, die Miete bezieht sich auf den Mittelwert des entsprechenden Mietenspiegelfeldes.
Es werden zwei unterschiedliche Programmsegmente angeboten:
Programm A
- Erwerb von einmaligen Belegungsrechten mit einer Mietpreisbindung für höchstens 10 Jahre
- Zuschuss 15.000,- Euro pro Wohnung
- Auszahlung in zwei Raten: 50% nach Bezug der Wohnung, 50% nach einem Jahr
Programm B
- Erwerb von langfristigen Belegungsrechten mit einer Förderlaufzeit von 20 Jahren
- Zuschuss 25.000,- Euro pro Wohnung
- Auszahlung einmalig 5.000 € nach Begründung der Belegungsbindung, dann
1.000 € zu Beginn jedes Bindungsjahres
Wer sind die Zielgruppen?
Zielgruppen mit besonderem Integrationsbedarf sind insbesondere
- Menschen mit psychischen Erkrankungen und seelischen Behinderungen.
- Menschen mit geistigen oder mehrfachen Behinderungen, die im Rahmen der laufenden Ambulantisierungsprogramme nicht mehr stationär untergebracht sein, sondern ambulant betreut in der eigenen Wohnung leben möchten.
- Menschen, die aus stationären Einrichtungen kommen - insbesondere Personen, die stationäre Leistungen nach §§ 67/68 SGB XII (Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten) erhalten haben - und nach erfolgreichem Abschluss der Maßnahme nunmehr in eigenen Wohnraum ziehen können.
- Unterstützungsbedürftige Jungerwachsene in der Regel unter 25 Jahre in fortdauernder fester Betreuungsstruktur, die in betreuten Jugendwohnungen wohnen oder gewohnt haben und dringend auf Integration in eigenen Wohnraum angewiesen sind sowie Jungerwachsene aus öffentlicher Unterbringung.
Wer vermittelt passende Mieter?
Für die Belegungsvorschläge aus diesen Zielgruppen entwickeln die mit der Betreuung befassten Träger Bewerberpools, aus denen dann die Benennung für die angebotenen Wohnungen durch das Bezirksamt erfolgen kann. Wir haben Ihnen eine Übersicht möglicher Träger zusammengestellt, darüber hinaus kann auch mit anderen passenden Partnern kooperiert werden.
Weitere Informationen
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