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Förderprogramm für den Wohnungsbau

Neue Wege bei der Mobilisierung privater Flächen

Hamburg, 28.01.2011. Hamburg geht neue Wege bei der Mobilisierung privater Flächen für den Wohnungsbau. Im Bereich der Innenentwicklung gibt es erstmals einen Zuschuss zu Kosten, die durch besondere Erschwernisse bei der Entwicklung des Grundstücks entstehen und das Projekt dadurch für den Investor unrentabel machen. Beispiele: Ersatz von Kfz-Stellplätzen in der Außenanlage, Kosten für Lärmschutzmaßnahmen und für die Beseitigung von Bodenverunreinigungen oder Abbruchkosten. Sie können zum überwiegenden Teil durch das Förderprogramm übernommen werden. Die Fördersumme orientiert sich an der neu geschaffenen Wohnfläche, sie beträgt bis zu 200 Euro pro qm neuer Wohnfläche, max. 80% der nachgewiesenen Kosten. Der einmalige Zuschuss wird ausgezahlt, sobald die Wohnungen bezugsfertig sind.

Voraussetzungen für eine Förderung sind:

  • Lage im Bereich der Innenentwicklung, den das jeweilige Bezirksamt festlegt.
  • Es müssen mindestens sechs Mietwohnungen entstehen, von denen die Hälfte für Familien mit mehr als drei Personen geeignet sein muss.
  • Das Grundstück muss sich seit mindestens fünf Jahren im Eigentum des Antragstellers befinden.
  • Der Bodenrichtwert (BRW) darf einen Wert von 470,00 € je m² Grundstücksfläche oder 600,00 € je m² Wohnfläche bei einer Geschossflächenzahl von 1,0 nicht überschreiten.

 

Details zur Förderung unter www.wk-hamburg.de/stadtteilentwicklung.

Rückfragen:

Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt, Pressestelle, Tel.: 040 / 428 40 2058
Helma.Krstanoski(at)bsu.hamburg.de; www.hamburg.de/bsu

Hamburgische Wohnungsbaukreditanstalt, Öffentlichkeitsarbeit, Tel.: 040 / 248 46 310
m.kirchner(at)wk-hamburg.de; www.wk-hamburg.de

Download: Presseinformation

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