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Einstieg in Wohnungsbauförderung erleichtert
Gesetzliche Standards der Bauausführung ausreichend für Förderfähigkeit
Ab sofort gilt für die Hamburger Wohnungsbauförderung der WK die Energieeinsparverordnung von 2009 (EnEV09) in Verbindung mit dem Hamburgischen Klimaschutzgesetz (HmbKliSchG) und Klimaschutzverordnung (HmbKliSchVO) als Mindeststandard für die Wohnungsbauförderung. Optional wird weiterhin eine gesonderte Förderung für energetische Standards angeboten, die über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinausgehen. Die Förderrichtlinien werden derzeit überarbeitet und in Kürze neu veröffentlicht.
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